Das Grundrecht zur Vereinigung
Datum: 24.01.2011 08:54 / Autor: Torsten Maue
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 des Grundgesetzes bildet die Grundlage für die in Deutschland existierenden Berufsverbände. Egal, wie unangenehm ihr Verhalten ist oder welche Konsequenzen aus ihren Forderungen entstehen, Berufsverbände sind per se geschützt. Sie gehören zu den Grundrechten eines jeden Bürgers. Dieses Recht wird gerne und häufig in Anspruch genommen. Fast jede Branche hat mittlerweile Verbände gegründet, in denen sich ihre Angehörigen organisiert haben. Schließlich ist es in der Gemeinschaft deutlich einfacher, die eigenen Interessen zu realisieren.
Beispiele für Berufsverbände gibt es dementsprechend viele. Die Hausverwaltung Magdeburg oder die Hausverwaltung Leipzig kann sich etwa dem Verband Deutscher Hausverwalter anschließen. Alle, die in der Gesundheits- und Krankenpflege tätig sind, haben die Möglichkeit, sich im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe zu organisieren, für Lehrer gibt es den Verband Bildung und Erziehung und Schauspieler können dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler beitreten.
Im Gegensatz zu Vereinen, wo jeder eintreten kann, ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband an die tatsächliche Ausübung des Berufs beziehungsweise der vorhandenen Ausbildung gebunden. Studenten können eintreten, wenn sie den passenden Studiengang gewählt haben. Allerdings beschränkt sich die Möglichkeit zur Aufnahme oft nicht nur auf die im Namen genannten Personen. Ein Ingenieur kann etwa auch der Gesellschaft für Informatik beitreten. Das liegt daran, dass Informatiker eine Unterart der Ingenieure sind, zumindest nach der Wissenschaftslehre. So sind viele Menschen Mitglieder gleich mehrerer Verbände. Um die Kosten dabei im Rahmen zu halten, bieten einige Verbände vergünstigte Konditionen für diese so genannte Doppelmitgliedschaft an.
Link: http://www.fupgmbh.de
Beispiele für Berufsverbände gibt es dementsprechend viele. Die Hausverwaltung Magdeburg oder die Hausverwaltung Leipzig kann sich etwa dem Verband Deutscher Hausverwalter anschließen. Alle, die in der Gesundheits- und Krankenpflege tätig sind, haben die Möglichkeit, sich im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe zu organisieren, für Lehrer gibt es den Verband Bildung und Erziehung und Schauspieler können dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler beitreten.
Im Gegensatz zu Vereinen, wo jeder eintreten kann, ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband an die tatsächliche Ausübung des Berufs beziehungsweise der vorhandenen Ausbildung gebunden. Studenten können eintreten, wenn sie den passenden Studiengang gewählt haben. Allerdings beschränkt sich die Möglichkeit zur Aufnahme oft nicht nur auf die im Namen genannten Personen. Ein Ingenieur kann etwa auch der Gesellschaft für Informatik beitreten. Das liegt daran, dass Informatiker eine Unterart der Ingenieure sind, zumindest nach der Wissenschaftslehre. So sind viele Menschen Mitglieder gleich mehrerer Verbände. Um die Kosten dabei im Rahmen zu halten, bieten einige Verbände vergünstigte Konditionen für diese so genannte Doppelmitgliedschaft an.
Link: http://www.fupgmbh.de